Informieren Sie sich hier über Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Pflegeversicherung, die jeweiligen Anerkennungsvoraussetzungen für die Angebote nach dem Landesrecht der Bundesländer und welche Such- und Informations-Möglichkeiten es für Pflegebedürftige gibt, die diese Angebote nutzen möchten.

Was sind Unterstützungsangebote im Alltag?

Wenn man zu Hause lebt und pflegebedürftig ist, kann man auf verschiedene Unterstützungsangebote zurückgreifen, die bei der Pflege oder Bewältigung des Alltags helfen – manchmal durch körperliche Unterstützung, manchmal durch soziale Betreuung und Austausch oder auch durch praktische Alltagshilfen.

Es gibt neben professionellen Pflege- und Betreuungsdiensten auch Unterstützung von Familie, Nachbarn, Freunden oder freiwilligen Helfern.

Im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es zudem die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (AzUiA). Das sind verschiedene Angebote, die meistens aus Initiativen vor Ort heraus entstehen. Überwiegend sind es Menschen, die anderen Menschen ehrenamtlich oder gegen eine geringe Aufwandspauschale helfen wollen und sich zum Beispiel zu einem Helfer*innenkreis zusammenschließen, z. B. Helferkreise, Wohlfahrtsverbände mit Tagesbetreuungsgruppen oder gewerbliche Anbieter.

Die Angebote umfassen:

  1. Betreuung in Kleingruppen oder zu Hause,
  2. Unterstützung und Beratung von pflegenden Angehörigen,
  3. Alltagsentlastung, wie Hilfe im Haushalt.

Um die Leistungen der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren, gibt es in der Pflegeversicherung zwei Möglichkeiten: Man kann bereits ab dem Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag hierfür einsetzen und man kann ab dem Pflegegrad 2 dafür bis zu 40 Prozent des nicht bereits anderweitig verbrauchten ambulanten Sachleistungsbetrags im Rahmen des Umwandlungsanspruchs nutzen.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag arbeiten in der Regel nicht mit Pflegefachkräften. Die Helfer*innen, die hier tätig werden, durchlaufen aber Schulungen, damit ein Grund- und Notfallwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen vorliegt und damit die Helfer*innen mit den Menschen, an die sich das Angebot richtet, gut umgehen können und die Tätigkeiten, die angeboten werden, gut ausführen – auch, ohne sich selbst zu überfordern. Die Angebote werden außerdem von einer Behörde anerkannt, die prüft, ob die Vorgaben des jeweiligen Landesrechts eingehalten werden. Dazu müssen die Anbieter vor der Anerkennung eines Angebots unter anderem ein Konzept bei der zuständigen Behörde einreichen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag in der Nähe zu finden. Zum einen kann man bei seiner Pflegekasse anfragen. Zum anderen gibt es die Internet-Recherchemöglichkeiten der Pflegekassen.

Welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist, wo es im Internet nähere Informationen zur Anerkennung gibt und wo man das jeweils geltende Landesrecht finden kann – wählen Sie dazu Ihr Bundesland auf der Landkarte, um weitere Informationen zu erhalten.

Nähere Informationen speziell zur Anerkennung ehrenamtlich tätiger Einzelhelferinnen und Einzelhelfer, die nach dem jeweiligen Landesrecht, z. B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden können, finden Sie unter


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